Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Christina Pylonitis Photography –


 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) gelten für alle von Christina Pylonitis (Auftragnehmer, Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Verein-barungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

 

(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

 

(3) „Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).

 

(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

 

(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

 

(7) Angebote für alle Dienstleistungen von Christina Pylonitis sind sieben Kalendertage gültig. Nach Ablauf der siebentägigen Frist ist der Auftragnehmer nicht länger an den Angebotspreis gebunden.

 

(8) Die Bereitstellung der Fotografien erfolgt als Bilddateien auf einem USB-Stick oder als Datendownload.

 

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.

 

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

 

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.Jede Veränderung der Fotografien, zum Beispiel durch Foto-Composing, Bearbeitung, Montage oder durch weitere elektronische Mittel zur Erstellung eines anderen, neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

 

(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Foto-grafien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, 
als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Diese Kennzeichnung des Fotografen als Urheber kann entweder durch Namensnennung oder den Copyrightvermerk im Sinne des Welturheberrechts-abkommen (© Christina Pylonitis) erfolgen. Die Namensnennung muss deutlich und gut lesbar, jeder einzelnen Fotografie zugeordnet werden. 
Wenn die Fotografie im Bild signiert ist, ersetzt diese Signatur/dieses Wasserzeichen nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk (Namensnennung) nach §74, 3 UrhG.

 

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Auf-bewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

(7) Bearbeitung im Sinne des § 2 (6) der AGB beinhaltet die Optimierung des Bildausschnitts, der Helligkeit, des Kontrastes sowie der Farbtemperatur. Eine Bearbeitung/Veränderung der Bilder hin-sichtlich Körperform, Haltung, des Aussehens oder ähnliches wird nicht vorgenommen. 

 

(8) Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Fotografen, solange keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. 
Der Kunde hat sich im Voraus über den Stil des Fotografen informiert. 

 

(9) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.). Darf Christina Pylonitis keine Bilder veröffentlichen, wird ein Aufpreis in Höhe von 10 % auf den jeweiligen Paketpreis (Portrait-, Freundes-, Paar-, Gruppen-, Familien-, Schwangerschafts-Verlobungs-shooting, Hochzeitsreportage, usw.) berechnet. 

 

(10) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

 

 

§3 Vergütung

 

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Spesen) werden gesondert abge-sprochen und vom Auftraggeber getragen.

 

(2) Nach Unterzeichnung des Buchungsformulars bei Aufträgen mit einer Vergütung von über 150€ ist eine Anzahlung in Höhe von 40% zu leisten. Erst nach Geldeingang beim Auftragnehmer ist der Termin für den Auftrag fest gebucht. Diese Anzahlung wird in den Gesamtpreis mit eingerechnet.

 

(3) Fahrtkosten: Die Anreise erfolgt von Osthofen, Rheinland-Pfalz. Bei der Buchung jedes Auftrages sind 10 Freikilometer enthalten. Darüber hinaus wird für jeden weiteren gefahrenen Kilometer ein Betrag in Höhe von 0,45€ pro Kilometer berechnet. 
Die Fahrtkosten werden vom Auftraggeber gezahlt.

 

(4) Übernachtungskosten: Der Auftragnehmer behält sich vor, ab einer Entfernung von 150 km, eine Übernachtungskostenpauschale in Höhe von 85€ in Rechnung zu stellen. Essen und Trinken werden während der Reportage/des Auftrags vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

 

(5) Für eine Bildbearbeitung über § 2 (7) der AGB hinaus erfolgt eine pauschale Abrechnung in Höhe von 15€ pro Fotografie. Hierunter fallen Bildbearbeitungen wie beispielsweise Veränderung der Körperform, Haltung, des Aussehens oder Fotomontage. 

 

(6) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Auftrag-nehmers. Bei nicht erfolgter Zahlung trotz Zahlungs-erinnerung und Mahnungen, werden Mahngebühren und Zinsen erhoben.

 

(7) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahme-arbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird der für diese Fälle greifende, mit dem Auftraggeber zuvor schriftlich vereinbarte Stundensatz je angefangene Stunde fällig.

 

(8) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 60% einbehalten bzw. fällig. Bei sämtlichen anderen Aufträgen oder Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. 

 

 

§ 4 Gutscheine

 

(1) Gutscheine, die ausschließlich online an den Kunden übermittelt werden, müssen im Voraus vom Auftraggeber bezahlt werden. Erst nach dem Geldeingang des Gesamtbetrages beim Auftrag-nehmer wird die Datei mit dem Gutschein an den Auftraggeber übermittelt.

 

(2) Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für den Versand von Gutscheinen. Diese werden schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber im Voraus bezahlt. Die Versandkosten werden zuvor in den Gesamtpreis mit eingerechnet.

 

(3) Gutscheine werden nicht ausgezahlt.

 

(4) Der Umtausch und Widerruf von Gutscheinen ist nicht möglich. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 

§ 5 Haftung / Gefahrübergang

 

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

 

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

(5) Die Bereitstellung der Bilddateien erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch 8 Wochen nach dem Auftragsdatum (Aufnahmedatum). 

 

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Christina Pylonitis in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

 

(7) Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

(8) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung von Fotografien.

 

 

§ 6 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

§ 7 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel 

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes-republik Deutschland.

 

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

 

(3) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand. 

 

(4) Soll eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

 

(5) Diese AGB gelten ab dem 23.03.2018

 

Stand 07.08.2020

 

 

 

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